top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen der YESBODY GmbH, Zug

 

 

1. Probetraining

Jede Person, welche den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt hat, ist berechtigt während der Aktion oder mit einem Gutschein kostenlos an einem (1) Probetraining teilzunehmen. Ein allfälliges zusätzliches Einzeltrainings wird pro Lektion in Rechnung gestellt und muss vor dem Training bezahlt werden. YESBODY GmbH behält sich jedoch das Recht vor, gratis Probetrainings nicht mehr anzubieten. Es gilt, was auf der Homepage festgelegt ist und kann sich jederzeit ändern. Sollte eine Person zu spät oder gar nicht zum Probetraining erscheinen, so kann eine Gebühr in Rechnung gestellt werden. Die Unterwäsche von XBody ist obligatorisch und darf durch nichts anderes ersetzt werden. Diese ist dann im Besitzt des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, diese nach dem Training ordnungsgemäss zu Reinigen. Sollten wesentliche Verschmutzungen an der Unterwäsche festgestellt werden, so kann YESBODY GmbH weitere Unterwäsche kostenpflichtig abgeben, es darf auch nicht ohne trainiert werden.

 

2. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt mündlich, schriftlich oder online über unsere Webseite. Mit der Anmeldung (inkl. Fragebogen über den Gesundheitszustand) erkennt das Mitglied die vorliegenden AGB`s an. Mit der Trainingsanmeldung bestätigt er ausserdem, dass er sich gesundheitlich fit fühlt. Das Mindestalter ist 18 Jahren, darunter bedarf es einer genauen Abklärung und das Einverständnis der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten und der GL.
Erscheinen der Kunde mehr als 10 Minuten zu spät, so können wir das Training nicht mehr durchführen. In diesem Fall wird Ihnen der Termin abgebucht. Es steht Ihnen jedoch frei, einen weiteren, kostenpflichtigen Termin am selben Tag oder einem anderen Tag zu buchen.

 

3. Buchungsmöglichkeiten / Storno

Ein Mitglied kann einen persönlichen, mit Passwort versehenen Online-Zugriff in die Datenbank (Premiumplaner) der YESOBDY GmbH erhalten. Die eigenen Termine können bei Möglichkeit hierüber gebucht oder storniert werden. Termine können kostenlos bis 24 Stunden vor Trainingsbeginn online storniert werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Termin nicht mehr storniert werden und wird dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für Termine, die vom Mitglied doppelt oder falsch gebucht wurden. Abmeldungen werden mündlich nicht akzeptiert.

Nach Buchung eines Termins erhält das Mitglied jeweils eine Buchungsbestätigung mit bis zu 2 Terminerinnerungen per E- Mail.

Die Trainingszeiten werden vom Mitglied online oder direkt im Studio festgelegt und orientieren sich an den während der Öffnungszeiten des Studios jeweils verfügbaren Terminen. Es besteht kein Anspruch auf feste Trainingszeiten.

Die Öffnungszeiten richten sich nach den online Buchungszeiten und können jederzeit angepasst werden.

 

4. Mitglieds-Tarife

Der Mitgliedervertrag beginnt am Tag der Vertragsanmeldung durch YESBODY GmbH und dem Mitglied, bzw. mit Abschluss des Vertrages durch unsere Webseite. Ein Rücktritt des Vertrags ist nur in ausserordentlichen Fällen möglich.
Die Tarife sind auf der Homepage veröffentlicht und gelten nur so lange wie sie online sind.

 

Der Wechsel in einen Tarif mit anderer Laufzeit ist nur in Ansprache mit der Geschäftsleitung in Sonderfällen möglich.

 

Das Ausdauertraining erlaubt bis 3 EMS Personal Trainings pro Woche. Das Muskelaufbauprogramm wird für je nach Level 1-2 Mal gestattet. Jedem Mitglied werden während der Vertragslaufzeit Ersatztermine zum Zwecke der Kompensation versäumter Trainingstermine gewährt. Wird ein zu hoher Kreatinkinase Anteil (Überbelastung der Muskulatur) festgestellt, kann ein Ausdauertraining empfohlen werden, das dem EMS Training gleichwertig ist.

 

Im Falle einer Trainingsunterbrechung

  • durch Krankheit oder Unfall wird dem Mitglied eine Zeitgutschrift gewährt, sofern die Verhinderung zusammenhängend mindestens fünf (5) Tage gedauert hat und der Nachweis durch ein Attest eines Arztes innerhalb von 7 Tagen nach dem verpassten Termin erbracht wird.

  • durch Zivil-, Zivilschutz- oder Militärdienst ist der Nachweis durch Vorlage des entsprechenden Aufgebots vor dem Dienst zu erbringen. 

  • infolge eines Auslandsaufenthalts erfolgt der Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers oder einer entsprechenden Bescheinigung vor dessen Antritt.

  • infolge Schwangerschaft kann die Trainingsunterbrechung durch eine gesonderte Vereinbarung festgelegt werden.

 

Durch zusätzliche Vereinbarung kann die Mitgliedschaft auch aus anderen Gründen unterbrochen werden. Die Pflicht zur Beitragszahlung bleibt auch dann bestehen, wenn das Mitglied die Leistungen aus Gründen, die es zu vertreten hat, nicht in Anspruch nimmt. Durch das online Angebot sind die Gebühren vor dem Training zu überweisen, erst danach wird ein Termin vereinbart.

 

Bei einer allfälligen unverschuldeten Betriebsunterbrechung des Studios verlängert sich die Dauer der Mitgliedschaft um die Dauer der Betriebsunterbrechung, maximal jedoch um sechs (6) Monate. Sonderfälle entscheidet die Geschäftsleitung.

 

5. Mitgliedsbeiträge und Bearbeitungsgebühr

Die Abo-Mitgliedsbeiträge sind persönlich und nicht übertragbar. Sie werden zu Beginn des Vertrags innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag beinhaltet die Anzahl der wöchentlichen Mitgliedsbeiträge und kann die Gebühr für Postüberweisungen, sowie die vom Mitglied erworbene Trainings-Unterwäsche enthalten. Es darf nur die Trainings-Unterwäsche von YESBODY GmbH (XBody) genutzt werden. Private Trainingsanzüge sind nicht gestattet.

 

6. Kosten bei Zahlungsverzug

YESBODY GmbH behält sich vor, im Fall des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 5% zu berechnen. Gleichzeitig wird eine Bearbeitungsgebühr (frühestens ab Tag 30 nach Rechnungsdatum) von CHF 30.- pro Mahnung erhoben.

  

7. Gebühren

Gebühren für Leistungen wie zusätzliche Trainingskleidung, Miete von Handtüchern, Getränke oder Ernährungsprodukte bestimmen sich nach den jeweils aktuellen Preiskonditionen, welche im Studio angegeben sind.

 

8. Kündigung, Vertragsübertragung, Pausierung

Die Zahlungspflicht der Mitgliedsbeiträge und weiterer Kosten bis zum Ende der Laufzeit wird durch eine ordentliche Kündigung nicht berührt. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Eine Rückvergütung ist ausgeschlossen.

 

YESBODY GmbH hat das Recht, den Vertrag ausserordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.

 

Eine ausserordentliche Kündigung aufgrund der dauerhaften Sportunfähigkeit des Mitglieds aus gesundheitlichen Gründen bedarf der Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests. Eine nur vorübergehende Sportunfähigkeit ist hiervon ausgenommen. In diesem Fall kann jedoch der Vertrag pausiert werden.

 

Die ausserordentliche Kündigungsfrist bei einem Wegzug des Mitglieds ist mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten möglich. Dies jedoch nur, wenn das Mitglied mehr als 60 Kilometer aus dem Gebiet des YESBODY Studios bei Vertragsabschluss wegzieht und auch kein anderes YESBODY Studio im Umkreis von weniger als 15 km zur Verfügung steht. Der Wegzug ist durch Abmeldungsbescheinigung der Meldebehörde nachzuweisen.

 

Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, so kann YESBODY GmbH die Vereinbarung ausserordentlich und aus wichtigem Grund kündigen.

 

Bei groben Verstössen seitens des Mitglieds gegen die Haus- und Benutzerordnung ist YESBODY GmbH berechtigt, die Vereinbarung ausserordentlich und per sofort zu kündigen.

 

Die Mitgliedschaft kann im Einvernehmen der Geschäftsleitung in Sonderfällen an eine andere Person übertragen werden. Bei einer Übertragung fallen Gebühren in Höhe von CHF 100.- an.

 

9. Rückerstattungen

Allfällige Rückerstattungen bezahlter Mitgliedsbeiträge erfolgen pro rata temporis und für die Restlaufzeit des Vertrages, wenn ein ärztlich attestiertem Trainingsdispens, eine körperliche Betätigung für immer ausschliesst. Eine Administrationsgebühr von CHF 100 kann hierbei in Abzug gebracht werden.

 

10. Haftung

Die Haftung für YESBODY GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen soweit diese nicht auf die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit reduziert werden können. Die Haftung für den Verlust von Wertgegenständen wird ausdrücklich wegbedungen. Für Schäden, welche der Kunde im Zusammenhang mit der Benützung der Anlage erleidet, insbesondere für Schäden, die aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benutzung des EMS Gerät entstehen, haftet weder das YESBODY noch sein Personal.

 

Fragen zu Ihrer Gesundheit müssen wahrheitsgetreu, aktuell und umfassend beantworten und bei Änderungen unverzüglich mitgeteilt werden. Das Mitglied wird YESBODY GmbH von sich aus über bestehende Leiden, Allergien und anderweitige Einschränkungen des Wohlbefindens und des Gesundheitszustandes orientieren. Falls eine der Angaben, unwahr, ungenau, überholt oder unvollständig sein sollte oder falls für YESBODY GmbH Veranlassung bestehen sollte, dass Informationen unwahr, ungenau, überholt oder unvollständig sind, kann YESBODY GmbH und deren Mitarbeiter ausdrücklich nicht haftbar gemacht werden.

 

Bei Unsicherheit seitens Mitgliedes wird empfohlen sich im Vorfeld bei einem Facharzt über den aktuellen Gesundheitszustand aufklären zu lassen. Besonders für Personen, die nach einer längeren Zeit wieder mit Sport beginnen wollen oder die sich bisher noch nie kardiologisch untersuchen lassen haben. Eine Herz-Ultraschalluntersuchung und ein Belastungs-EKG werden hierfür empfohlen.

 

YESBODY GmbH nutzt zertifizierte EMS-Geräte der Firma XBody. Diese werden gemäss deren Vorschriften betrieben. Keinerlei Haftung besteht für technische Probleme und Leistungsstörungen sowie Schäden an Software des Herstellers.

 

Die Trainingseinheiten betragen jeweils 20 Minuten. Zwischen den einzelnen Trainingseinheiten muss eine Regenerationszeit von mindestens 96 Stunden erfolgen. Für die Einhaltung dieser Ruhezeiten ist das Mitglied selbst verantwortlich.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, wenn er vor und nach dem Training andere ihm nicht zugeordnete hochintensive Workouts absolviert. Die von YESBODY GmbH zur Verfügung gestellten Geräte wie Crosstrainer, etc. werden auf eigene Gefahr genutzt.

 

11. Vertraulichkeit

YESBODY GmbH verpflichtet sich jegliche Art von persönlichen Kundendaten und –Informationen strikt vertraulich zu behandeln.

 

 

12. Gerichtliche Auseinandersetzungen
Wird ein Rechtsvorschlag vom Gericht als ungerechtfertigt beurteilt so werden sämtliche Kosten weiterverrechnet:

- CHF 200.00 pro Stunde Zeitaufwand (für Vorbereitungen, Verhandlungen, etc.)
- Fahrkosten entsprechen den effektiven Kosten
- Anwaltskosten entsprechend den effektiven Kosten
- Gerichtskosten entsprechend den effektiven Kosten

 

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschliesslich Zug.

 

14. Schlussbestimmungen

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Regelungen erfasst grundsätzlich nicht die gesamte Vereinbarung. Statt der unwirksamen Regelungen gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Kunde hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des Trainingspersonals Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Hausordnung kann ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden. Rückforderung von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen. Bezüglich der Selbstverteidigung werden Mitglieder ausgeschlossen, welche diese Kenntnisse dem Angriff anwenden.
Befolgung von Anweisungen durch das Personal:
Obwohl nicht spürbar, ist die Belastung im EMS Training um ein Vielfaches höher als beim klassischen Krafttraining. Falsche Belastungsparameter (Trainingsintensität, Trainingsdauer, Trainingshäufigkeit) können zu Schäden führen. Halten Sie sich deshalb jederzeit an die Vorgaben Ihres Trainers. Es ist dem Kunden verboten, ohne vorherige Einweisung durch einen Trainer selbständig Trainingsprogramme zu wechseln. Wir behalten uns das Recht vor Kunden vom EMS Training auszuschliessen, falls Weisungen/Anordnungen durch das Personal nicht befolgt werden.


8. April 2021

AGB's der YESBODY GmbH, Zug

bottom of page